Allgemeine Geschäftsbedingungen
I.Allgemeines
Der Mietvertrag wird zwischen der Firma Miet-Camper Inhaber Manfred Gahbauer (im Folgenden „Vermieter“) und den eingetragenen Mietern zu folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) abgeschlossen. Der Gegenstand des Mietvertrages bezieht sich auf die Vermietung von einem Campingbus (im Folgenden „Mietgegenstand“).
II. Lenker/Mieter
- Der Hauptlenker muss mindestens 23 Jahre alt sein und mindestens 5 Jahre über eine gültige Lenkberechtigung der Klasse B verfügen, welche durch die Vorlage eines Führerscheines nachzuweisen ist. Es können auch mehrere Fahrer bei der Übergabe eingetragen werden; für diese gelten die gleichen Voraussetzungen wie für den Hauptlenker. Personen, die nicht als Lenker eingetragen wurden, dürfen den Mietgegenstand nicht lenken.
- Mehrere Mieter haften als Gesamtschuldner.
III. Preise
- Bei Vertragsabschluss gelten die aktuellen Saison-Preise inkl. 20 % Mehrwertsteuer, die auf der Homepage des Vermieters www.miet-camper.at ausgewiesen sind, als vereinbart.
- Der Mietpreis beinhaltet 300 Freikilometer pro Tag. Für jeden weiteren Kilometer werden 0.35 Euro im nachhinein verrechnet.
- Ergänzend zum Mietpreis wird eine Servicepauschale in Höhe von EUR 129,00 vereinbart und verrechnet.
- Die Kosten für die Versicherung des Mietgegenstandes (ausgenommen des im Falle eines Unfalls zu leistenden Selbstbehalts) sind im Preis inbegriffen.
- Die Kosten für Camping- und Stellplätze, Fähr-, Maut- (ausgenommen die Kosten der österreichischen Autobahnvignette) und Parkgebühren, sowie allenfalls zu bezahlende Strafen und Geldbußen sind vom Mieter zu tragen.
IV. Zahlungsbedingungen
- Nach Erhalt der schriftlichen Buchungsbestätigung ist innerhalb von 7 Tagen eine Anzahlung von 30 % des Gesamtmietpreises, dieser beinhaltet Fahrzeugmiete inklusive Extras sowie die Servicepauschale, zu leisten. Die Reservierung ist dann für beide Seiten verbindlich. Die restlichen 70 % des Mietpreises sind spätestens 7 Tage vor Mietbeginn fällig.
- Für den Fall einer nicht fristgerechten Zahlung behält sich der Vermieter das Recht vor, vom Mietvertrag zurückzutreten.
- Sämtliche Zahlungen sind ausschließlich auf das Konto des Vermieters bei der ……., zu leisten.
V. Kaution
- Der Mieter verpflichtet sich eine Kaution in Höhe von EUR 1000,- zu leisten.
- Die Kaution ist spätestens 8 Tage vor Reisebeginn zu überweisen oder bei der Übergabe des Mietgegenstandes in bar zu hinterlegen bzw. mit Bankomatkarte zu zahlen.
- Die Kaution wird nach ordnungsgemäßer Rückgabe des Fahrzeuges zurückerstattet. 4.Die Rückerstattung des Kautionsbetrages befreit den Mieter nicht von seiner Haftung für allfällige Schäden bzw. sonstige Forderungen (z.B. Bußgelder), die dem Vermieter erst nach Rückerstattung des Kautionsbetrages bekannt werden.
VI. Rücktrittsbedingungen
Der Mieter hat das Recht auf einen Rücktritt vom Mietvertrag unter folgenden Bedingungen:
- Bis 60 Tage vor dem vertraglich vereinbarten Mietbeginn ist ein Rücktritt durch den Mieter kostenfrei.
- Zwischen 28 und 59 Tage vor dem vertraglich vereinbarten Mietbeginn hat der Mieter 50 % der Gesamtkosten zu leisten.
- Unter 28 Tagen vor dem vertraglich vereinbarten Mietbeginn sowie für den Fall, dass das Fahrzeug nicht wie lt. Mietvertrag vereinbart, abgeholt wird, hat der Mieter 90 % der Gesamtkosten zu leisten.
VII. Mietzeitraum
- Der Mietzeitraum beläuft sich auf das im Vertrag festgesetzte Datum von der Übergabe an den Mieter bis zur Rückgabe an den Vermieter.
- Bei vorzeitiger Beendigung des Mietvertrages durch den Mieter sind vom Mieter die gesamten Kosten für den vertraglich vereinbarten Mietzeitraum zu leisten. Die Rückgabe erfolgt auf eigene Gefahr und wird für den vereinbarten Mietzeitraum vom Vermieter keine Haftung übernommen.
VIII. Versicherung
- Der Mietgenstand ist haftpflicht- und vollkaskoversichert. Die Höhe des Selbstbehaltes liegt pro Schadensfall bei höchstens EUR 1000,- und ist vom Mieter zur Gänze zu bezahlen. Der Vermieter ist diesbezüglich vollkommen schad- und klaglos zu halten.
- Die Versicherung ist gültig in Österreich, Deutschland, Dänemark, Spanien, Frankreich, Finnland, Vereinigtes Königreich (GB), Belgien, Bulgarien, Zypern, Tschechien, Estland, Griechenland, Ungarn, Kroatien, Italien, Irland, Island, Luxemburg, Litauen, Lettland, Malta, Norwegen, Niederlande, Portugal, Polen, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Schweiz, Albanien, Andorra, Bosnien und Herzegowina, Weißrussland, Rep. Moldau, Montenegro und Ukraine.
- Fahrten in Länder, die nicht vom Versicherungsschutz umfasst sind sowie in Kriegs-, oder Krisengebiete sind untersagt.
- Anbau-, Zubehörteile und Innenausbau, sind nicht von der Vollkasko-Versicherung umfasst. Im Schadensfall werden die diesbezüglichen Reparaturkosten direkt an den Mieter weiterverrechnet. Der Mieter haftet mit seinem gesamten Privatvermögen.
- Eine Leistung der Vollkaskoversicherung entfällt insbesondere in folgenden Fällen:
- Nicht verkehrsgerechte Nutzung des Mietgegenstandes;
- Schäden, die grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurden;
- Schäden, die unter Einfluss von Alkohol oder Drogen, verursacht wurden;
- Schäden die durch Nichtbeachtung der Durchfahrtsbreite bzw. Durchfahrtshöhe, durch Überladung, durch Fahren mit zu niedrigem Motoröl- bzw. Kühlwasserstand sowie durch Befahren unbefestigter Straßen, etc. entstanden sind;
Hinsichtlich sämtlicher hier genannter Fälle, sowie allgemein hinsichtlich all jener Fälle in welchen die Versicherung eine Haftung ablehnt, haftet der Mieter persönlich mit seinem gesamten Privatvermögen für die verursachten Schäden.
IX. Übergabe
- Die Übergabe erfolgt – vorbehaltlich anders lautender Vereinbarungen – um 15 Uhr am vereinbarten Übergabetag auf dem Betriebsgelände des Vermieters.
- Für die Übergabe muss der Mieter einen gültigen Führerschein vorweisen.
- Das Fahrzeug wird dem Mieter vollgetankt und in betriebsbereiten, verkehrssicheren Zustand samt der gesetzlich vorgeschriebenen Ausrüstung zum Betrieb auf eigene Rechnung und Gefahr übergeben.
- Der Mieter erhält bei Übergabe folgende Zusatzmietartikel: Teller und Besteck, Gläser und Becher für 2 Personen, 1 Kaffeemaschine, 1 Campingtisch, 2 Campingstühle, 1 Kabelset samt CEE-Stecker und Verlängerungskabel, Keile, 1 Feuerlöscher, 1 Wasserschlauch……..
- Bei Verlust oder Beschädigung der oben genannten Zusatzmietartikel wird dem Mieter der jeweilige Neupreis von der Kaution abgezogen bzw. in Rechnung gestellt.
- Bei der Übergabe an den Mieter wird ein Übergabeprotokoll erstellt, womit der Zustand zum Zeitpunkt der Übergabe bestätigt wird.
- Der Mieter erhält bei der Übergabe eine 30- bis 45-minütige Einschulung.
- Für das Privatfahrzeug des Mieters sind auf dem Betriebsgelände des Vermieters Parkplätze vorgesehen. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für allfällige Schäden (im Besonderen Einbruch oder Unwetter), Diebstahl oder Einbrüche oder Ähnliches.
X. Rückgabe
- Die Rückgabe hat am letzten Tag des vereinbarten Mietzeitraums am Betriebsgelände des Vermieters um 11 Uhr zu erfolgen.
- Es erfolgt eine gemeinsame Besichtigung des gesamten Mietgegenstands und des Inventars. Danach ist vom Mieter und Vermieter ein Rückgabe-Protokoll zu unterfertigen.
- Bei einer durch den Mieter verschuldeten Verspätung der Rückgabe werden 50,- Euro pro überzogener Stunde (maximal ein Tagessatz) verrechnet. Weiters hat der Mieter dem Vermieter alle sonstigen durch die verspätete Rückgabe entstanden Schäden zu ersetzen.
- Der Mietgegenstand ist gereinigt und vollgetankt zurückzugeben. Das WC sowie der Grau- und Frischwassertank sind vor der Rückgabe zu entleeren. Um dem Umweltgedanken gerecht zu werden, wird um eine Entleerung an den hierfür vorgesehenen Stellen (beispielsweise am Campingplatz oder an der Tankstelle) und nicht einfach in der Natur ersucht.
- Für den Fall, dass das Fahrzeug nicht vollgetankt übergeben wird, wird dem Mieter neben den tatsächlich anfallenden Kraftstoffkosten ein Aufwandersatz von EUR 25,- verrechnet.
- Für den Fall, dass der Mietgegenstand nicht gereinigt übergeben wird, fällt – je nach Grad der Verunreinigung – eine Reinigungspauschale in Höhe von EUR 100,- bis EUR 200,- an.
- Für den Fall, dass das WC oder das Grau- oder Frischwasser vor der Rückgabe nicht entleert wurde, fallen Entleerungskosten in folgender Höhe an:
- WC: € 100,-
- Grauwasser: € 30,-
- Frischwasser: € 30,-
- Es gilt absolutes Rauchverbot, sollten Rauchgerüche vorhanden sein, wird eine Reinigungsgebühr von € 250,- verrechnet.
XI. Benützung
- Beim Bezug des Fahrzeuges ist die Einrichtung auf Vollständigkeit und Funktion vom Mieter zu kontrollieren; Beanstandungen müssen unmittelbar im Zuge der Einschulung beim Vermieter eingebracht werden.
- Der Mieter hat den Mietgegenstand pfleglich und sorgsam zu behandeln. Alle Vorschriften und technischen Regeln laut Gebrauchsanweisung des Herstellers und laut Einweisung bei der Übergabe sind zu beachten.
- Für sämtliche Betriebskosten während der Mietdauer ist der Mieter zahlungspflichtig. Dies schließt insbesondere Betriebsmittel wie Treibstoff, Gas, AdBlue, Öl und Scheibenwasser ein.
- Der Mieter ist dafür verantwortlich, seine eigenen und die bei der Übergabe erhaltenen Gegenstände ordnungsgemäß zu verwahren.
- Der Mieter verpflichtet sich, den Mietgegenstand entsprechend den gesetzlichen bzw. behördlichen Vorschriften zu verwenden und insbesondere die Verkehrsvorschriften des jeweiligen Landes zu beachten.
- Alle Mautkosten mit Ausnahme von der österreichischen Vignette sind vom Mieter zu bezahlen.
- Allfällige Geldbußen, Strafmandate, Abschleppkosten, etc. sind vom Mieter zu tragen. Falls derartige Kosten nach Ablauf des Mietvertrages und Rückzahlung der Kaution entstehen, werden diese dem Mieter nachträglich in Rechnung gestellt. Der Mieter hält den Vermieter für sämtliche Strafzahlungen schad- und klaglos.
- Das Wasser im Frischwassertank des Mietgegenstandes darf nicht als Trinkwasser verwendet werden. Den Vermieter trifft für gesundheitliche Schädigungen, die durch das Trinken von Gebrauchswasser entstehen, keine Haftung.
- Der Mieter ist verpflichtet, regelmäßig Motoröl, Kühlflüssigkeit und alle sonstigen Betriebsflüssigkeiten sowie den Luftdruck der Reifen zu prüfen.
- Der Mieter ist nicht berechtigt, mit dem Mietgegenstand andere Fahrzeuge abzuschleppen; im Fall der Missachtung dieser Bestimmung, haftet der Mieter für alle dem Vermieter daraus resultierenden Schäden.
- Dem Mieter sind Veränderungen an und im Mietgegenstand untersagt. Sollten dennoch Veränderungen vorgenommen werden, hat der Mieter für sämtliche Kosten der Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands des Mietgegenstandes aufzukommen.
- Dem Mieter ist es untersagt, den Mietgegenstand abseits befestigter Straßen, zur Beteiligung an motorsportlichen Veranstaltungen, Fahrzeugtests, zur Beförderung von explosiven (außer der erhaltenen Gasflasche an hierfür vorgesehen Plätzen), leicht entzündlichen, giftigen, radioaktiven oder sonst gefährlichen Stoffen, zur Begehung von Zoll- oder sonstigen Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatorts mit Strafe bedroht sind, zu verwenden.
- Im Mietgegenstand sind Rauchen, offenes Feuer und Kerzen verboten. Weiters ist das Mitführen von Haustieren jedweder Art untersagt.
- Eine Weiter- bzw. Untervermietung oder ein Verleihen des Mietgegenstandes an Dritte ist dem Mieter nicht gestattet.
- Markise: Zur Vermeidung von Beschädigungen der Markise darf diese nie bei starkem Wind benutzt werden und im ausgefahrenen Zustand unbeaufsichtigt bleiben. Wir weisen darauf hin, dass etwaige Reparaturkosten (neue Markise, Reparatur der Campingbus-Außenwand, etc.) den Kautionsbetrag deutlich übersteigen kann. 16.Falsche Befüllung des Wassertanks: Das Wassersystem kann, wenn unsachgemäß Dieselkraftstoff in den Tank gefüllt wurde, nicht gereinigt werden. Es muss komplett ausgetauscht werden. Dies betrifft in der Regel Tanks, Boiler, Pumpe, Wasserhähne und Leitungen. Die Kosten sind vom Mieter zu tragen.
XII. Unfall, Schaden, Einbruch oder Diebstahl
- Sämtliche Schäden am Mietgegenstand sind dem Vermieter umgehend telefonisch unter +43 (0) 664 / 2360966 und per E-Mail unter info@miet-camper.at zu melden. Bei technischen Schäden während der Fahrt ist der Mietgegenstand unverzüglich anzuhalten und der Vermieter zu verständigen. Eine Weiterfahrt ist nur mit der Erlaubnis durch den Vermieter bis zur nächsten Vertrags-Werkstatt erlaubt.
- Bei Unfällen, Einbruch oder Diebstahl ist die örtliche Polizei zu verständigen. Im Fall eines Unfalles ist zudem ein europäischer Unfallbericht aufzunehmen und sind – sofern möglich Fotos – anzufertigen.
- Folgende Daten des Unfallgegners sind aufzunehmen:
Name und Anschrift, Telefonnummer, Haftpflichtversicherung samt Polizzennummer (allenfalls grüne Versicherungskarte), Fahrzeugtyp, amtliches Kennzeichen, falls es Zeugen gibt, sind Name, Adresse und Telefonnummer auszutauschen. - Dem Mieter ist es nicht gestattet, eine Unfallschuld einzuräumen oder gegnerische Ansprüche anzuerkennen.
- Schäden am Fahrzeug oder am Zubehör, die durch unsachgemäße Handhabung entstehen und die nicht versichert sind, sind vom Mieter zu bezahlen. Reparaturen können die Kaution übersteigen, die Reparaturkosten darüber hinaus werden dem Mieter verrechnet.
XIII. Reparaturen und Wartung
- Reparaturen, die notwendig sind, um die Betriebs- oder Verkehrssicherheit des Mietgegenstandes zu gewährleisten, können vom Mieter bis zu einem Preis von EUR 100,00 ohne Kontaktaufnahme mit dem Vermieter durchgeführt werden.
- Übersteigt eine in Pkt. 1 genannte Reparatur einen Preis von EUR 100,00, ist sie vom Vermieter vorab zu genehmigen.
- Die Kosten einer Reparatur werden unter Vorlage der Rechnung vom Vermieter ersetzt. Reparaturkosten für Schäden, die durch den Mieter verursacht wurden, werden vom Vermieter nicht rückerstattet.
XIV. Verlust
Für den Verlust von Zubehör, Fahrzeugpapieren, Fahrzeugschlüsseln, etc. während der Mietzeit haftet der Mieter. Es werden folgende Verrechnungssätze für Materialaufwand und Bearbeitungsgebühr vom Vermieter an dem Mieter verrechnet:
- Verlust vom Fahrzeugschlüssel, pauschal € 480,00
- Verlust des Zulassungsscheines, pauschal € 60,00
XV. Haftungsausschluss des Vermieters
Falls der Vermieter den Mietgegenstand zum vereinbarten Zeitpunkt aus Gründen wie verspätete Rückgabe des Vormieters, unvorhergesehene Schäden bzw. Unfallschäden oder technisches Gebrechen, Diebstahl oder durch höhere Gewalt nicht bereitstellen kann, werden alle geleisteten Zahlungen des Mieters rückerstattet. Für Folgekosten des Mieters bzw. der mitreisenden Personen haftet der Vermieter nicht. Der Vermieter ist nicht verpflichtet ein Ersatzfahrzeug bereitzustellen.
Der Vermieter haftet lediglich für grob schuldhaftes Verhalten (grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz). Sonstige Haftungsausschlüsse bleiben davon unberührt.
XVI. Gerichtsstand/anwendbares Recht
Für alle Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit dem abgeschlossenen Mietvertrag wird die ausschließliche Zuständigkeit des für den Gerichtssprengel Schärding sachlich zuständigen Gerichtes vereinbart. Es gilt materielles österreichisches Recht.
XVII. Salvatorische Klausel
- Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen.
- Sollte eine Bestimmung oder Teile hiervon unwirksam oder nichtig sein, so führt dies nicht zum gänzlichen Entfall dieser Bestimmung(en), sondern es gelten dann jene Bestimmungen als vereinbart, welche rechtswirksam bzw. gesetzlich zulässig sind und dem Zweck der nichtigen oder unwirksamen Bestimmungen sowie der Absicht der Parteien am nächsten kommen. Gleiches gilt im Fall einer Vertragslücke.